KIM-Verordnung läuft 2025 aus
Wohnkredite werden ab Juli 2025 wieder leichter erhältlich.

KIM-Verordnung läuft aus: Was bedeutet das für den Wohnungsmarkt?

Die KIM-Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung), die seit August 2022 strenge Vorgaben für die Vergabe von Wohnbaukrediten festlegte, wird Mitte 2025 auslaufen. Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) sieht angesichts der aktuellen Lage im Bankensektor keinen Bedarf mehr, die Regelung zu verlängern.

Stabilität erhöht, Zweck erfüllt

Die KIM-Verordnung wurde eingeführt, um Risiken im Bereich der Wohnbaufinanzierung zu minimieren. Dabei spielte die Begrenzung der Kreditlaufzeiten (max. 35 Jahre), die Mindestanforderung an Eigenkapital (20 %) und die Begrenzung der Kreditrate (max. 40 % des Nettoeinkommens) eine zentrale Rolle.

Laut dem FMSG habe die Verordnung dazu beigetragen, die Stabilität des Finanzmarktes zu erhöhen. Der Anteil ausgefallener Kredite sei gesunken, und die Kapitalausstattung der Banken habe sich verbessert. Dennoch sei der Zweck der Verordnung erfüllt, und die gesetzlichen Voraussetzungen für ihr Auslaufen seien gegeben.

Was ändert sich ab Mitte 2025?

Mit dem Ende der KIM-VO entfällt die gesetzliche Verpflichtung für Banken, die strengen Vorgaben einzuhalten. Dennoch wird erwartet, dass sich die etablierten Standards auch künftig bewähren. Die Österreichische Nationalbank (OeNB) und die Finanzmarktaufsicht (FMA) planen Maßnahmen, um die Stabilität weiter zu sichern. Denkbar sind unter anderem:

  • Zusätzliche Kapitalpuffer für Banken
  • Erhöhung der Risikogewichte bei Kreditvergaben

Diese Instrumente könnten flexibel eingesetzt werden, um das Kreditrisiko zu minimieren, falls notwendig.

Was bedeutet das für Kreditnehmer?

Das Ende der KIM-VO bringt für private Haushalte mehr Flexibilität bei der Finanzierung von Wohnimmobilien:

  • Die Pflicht, mindestens 20 % Eigenkapital aufzubringen, entfällt.
  • Kreditraten können individuell angepasst werden, ohne an die bisherige Obergrenze von 40 % des Nettoeinkommens gebunden zu sein.
  • Die maximale Laufzeit von 35 Jahren ist künftig Verhandlungssache zwischen Bank und Kreditnehmer.

Mehr Freiheit, aber mit Bedacht

Das Auslaufen der KIM-Verordnung bedeutet für viele Menschen eine erleichterte Finanzierung ihrer Wohnträume. Gleichzeitig liegt es in der Verantwortung der Banken, weiterhin verantwortungsvoll zu agieren und Risiken zu minimieren.

Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich der Immobilienmarkt unter den gelockerten Bedingungen entwickelt – und welche Auswirkungen dies auf die Stabilität und Erreichbarkeit von Wohnraum in Tirol und ganz Österreich haben wird.

Wenn Sie Fragen zur Finanzierung oder Planung Ihrer Immobilie haben, stehen wir Ihnen bei Tiroler Immobilien gerne beratend zur Seite.

Ihr Tiroler Immobilien-Team