Fit für den Winter
Das müssen Eigentümer:innen beim Winterdienst beachten 

Mit dem Start in die kalte Jahreszeit rückt ein Thema besonders in den Fokus: der Winterdienst. Damit Gehwege, Zufahrten und Hauseingänge sicher und begehbar bleiben, sind einige rechtliche Pflichten zu beachten – sowohl für Hausverwaltungen als auch für Eigentümer:innen selbst.

Unser Hausverwalter Julian war kürzlich in Wiesing unterwegs, um gemeinsam mit der Firma Hofix die letzten Vorbereitungen für den Winterdienst zu treffen. Ziel: eine reibungslose Organisation und klare Zuständigkeiten, damit alle Liegenschaften sicher durch den Winter kommen.


Räum- und Streupflicht – wer ist verantwortlich?

Gemäß § 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Eigentümer:innen verpflichtet, öffentliche Gehsteige, Zugangswege und Zufahrten zwischen 6:00 und 22:00 Uhr von Schnee und Eis freizuhalten. Diese Pflicht umfasst auch das Streuen bei Glätte und – falls notwendig – das Entfernen von Dachlawinen.

Wird ein Hausmeister oder externer Winterdienst beauftragt, übernimmt dieser die Räumung im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen.
Wird kein Dienstleister beauftragt, liegt die Verantwortung bei den Eigentümer:innen selbst.


Wichtige Punkte für Eigentümer:innen bei Eigenleistung

Wenn der Winterdienst innerhalb der Eigentümergemeinschaft selbst organisiert wird, gilt es, einige Punkte unbedingt zu beachten:

  • Klare Einteilung der zuständigen Personen bzw. Wohnungen

  • Regelungen für Urlaubs- und Krankheitsvertretungen, damit jederzeit sichergestellt ist, dass geräumt und gestreut wird

  • Regelmäßige Kontrolle und Dokumentation (Datum und Uhrzeit der Räumung/Streuung) – hilfreich im Schadensfall

  • Bereitstellung geeigneter Werkzeuge und Streumaterialien wie Schneeschaufeln, Splitt oder Salz

Nur so kann die Verkehrssicherheit gewährleistet und Haftungsrisiken vermieden werden.


Gemeinsam für Sicherheit rund ums Haus

Unsere Hausverwaltung unterstützt Eigentümergemeinschaften aktiv dabei, den Winterdienst rechtzeitig zu planen und klar zu regeln – sei es durch die Organisation eines Hausmeisters oder durch rechtssichere Vereinbarungen innerhalb der Gemeinschaft.

So sorgen wir gemeinsam dafür, dass unsere Liegenschaften sicher und gut betreut durch den Winter kommen.


Für Fragen rund um das Thema Winterdienst steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung:

Tiroler Immobilien Hausverwaltung
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