Bestellerprinzip ab 1. Juli 2023 - Was bedeutet das?
Bestellerprinzip ab 1. Juli 2023 - Was bedeutet das?

Wir möchten Sie über eine wichtige Entwicklung in der Immobilienbranche informieren: 

Das Bestellerprinzip wird nun auch in Österreich eingeführt. Ab dem 1. Juli 2023 gilt das Bestellerprinzip für Vermietungen von Wohnimmobilien.

Was bedeutet das für Sie?

Das Bestellerprinzip besagt, dass zukünftig derjenige, der den Makler beauftragt, auch die Provision bezahlt. Somit wird zukünftig wohl eher der Vermieter diese Kosten tragen, da in der Regel der Vermieter seine Wohnung am Markt für den Mietsuchenden platziert. Dem Mietsuchenden entfällt somit zukünftig diese Gebühr!

Diese Entwicklung bietet den Mietern eine finanzielle Entlastung. Für den Vermieter bedeutet dies jedoch einen gewissen Mehraufwand.

Der Kauf und Verkauf von Immobilien ist vom Bestellerprinzip in Österreich ausgeschlossen.

Zusammengefasst:

Für den Mieter:

  • Kostenersparnis: Durch das Wegfallen der Maklerprovision können Mieter finanziell entlastet werden und sparen bei der Anmietung einer Wohnung.

Für den Vermieter:

  • Vermittlungskosten: Der Vermieter trägt die Kosten für die Beauftragung eines Maklers zur Vermietung der Wohnung zur Gänze.

Unabhängig von den Veränderungen können Mieter und Vermieter weiterhin auf unser ganzheitliches Immobilienunternehmen zählen, um sie während des Vermietungsprozesses zu unterstützen. 

Wir von Tiroler Immobilien stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie über unsere aktuellen Mietangebote zu informieren. 

Sie sind Vermieter?

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Wir freuen uns darauf, Ihnen in einem persönlichen Gespräch, maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.